Information zur Geflügelpest/Vogelgrippe
Das Einsammeln von toten oder kranken Wildvögeln wird vorerst und vorbehaltlich einer anderen Seuchenlage, durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Veterinäramtes durchgeführt.

Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, tote oder kranke Wildvögel dem Veterinäramt oder dem Ordnungsamt zu melden. Das Veterinäramt ist 24/7 erreichbar, zu den üblichen Dienstzeiten unter 05531-707 428 und außerhalb dieser, über die Rufbereitschaft (Leitstelle und Polizeidienststellen).
Tauben und Singvögel gelten als nicht empfänglich für die Vogelgrippe, diese sind dann an etwas anderem verstorben und und werden nicht vom Veterinäramt eingesammelt.